Editorial

Liebe Leser*innen,

pünktlich zur heutigen BASF Hauptversammlung haben wir zum wiederholten Male unsere Argumente in zwei kurzen Videos zusammengefasst, eine Pressemitteilung verschickt, Gegenanträge zur Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates sowie eine Reihe von Fragen eingereicht.

Im Zeichen der diesjährigen – virtuellen und leider kaum interaktive Möglichkeiten bietenden – Hauptversammlung geht das Editorial der dritten Ausgabe des Newsletters der Frage nach, was eigentlich einen Dialog ausmacht.

Per definitionem soll es sich um einen wechselseitigen Austausch von Argumenten zum Zweck des Kennenlernens der jeweiligen Standpunkte handeln. Diese Definition lässt leider offen, ob und wann aus Dialogen auch Resultate zu erwarten sind. Tatsächlich ist unsere Erwartung nach sechs Jahren versuchten Dialogs mit dem größten Chemiekonzern der Welt etwas verhalten. Man könnte fast meinen, BASF hielte Taktieren, Verzögern und die Behauptung sich im „Dialog“ mit allen Betroffenen zu befinden, bereits für einen selbigen.

Dennoch plädiert Maren Leifker von Brot für die Welt für die Fortsetzung von Unternehmensdialogen und diagnostiziert sogar einen zarten Hoffnungsschimmer.

Ob dieser Optimismus in Sachen „Dialog“ auch im Fall der BASF Hauptversammlung gilt, werden wir dann am 25. Juni 2020 von 14 – 16 Uhr in einem Webinar berichten.

In einem weiteren Beitrag setzt Boniface Mabanza die Kampagnen Black Lives Matter und Plough Back The Fruits miteinander in Dialog und Bischof Johannes Seoka fragt angesichts der Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen in Südafrika nach „Geld oder Leben?“.

Wenn auch eine Gerichtsverhandlung eine Art von Dialog unter verschärften Bedingungen ist, dann ist dieser Fall, in dem ein australischer Minenbetreiber südafrikanische Aktivist*innen und Anwält*innen mit Verleumdungsklagen wegen angeblicher Diffamierung überzieht, ein besonderes Beispiel für das Dialogverständnis globaler Unternehmen. Sog. SLAPP-Cases (Strategic Lawsuits Against Public Participation/ strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) stehen zunehmend in der Kritik.

Was zur abschließenden Frage führt, ob es sich auch um Diffamierung handelt, wenn BASF auf seiner eigens zu Marikana eingerichteten Webseite in einer Überschrift vom „Marikana-Zwischenfall“ spricht?

Interessierte Anwält*innen können sich gerne bei uns melden!

Stets bemüht, im Dialog zu bleiben

Maren Grimm
Kampagne Plough Back The Fruits