{"id":2008,"date":"2020-08-14T12:31:00","date_gmt":"2020-08-14T12:31:00","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress-ploughbackthefruits.p51238.webspaceconfig.de\/?p=2008"},"modified":"2020-08-26T08:18:21","modified_gmt":"2020-08-26T08:18:21","slug":"no-effect-without-liability","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.basflonmin.com\/de\/no-effect-without-liability\/","title":{"rendered":"Ohne Haftung keine Wirkung"},"content":{"rendered":"<p><em><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" data-attachment-id=\"2009\" data-permalink=\"https:\/\/www.basflonmin.com\/de\/no-effect-without-liability\/portratfoto-tilman\/\" data-orig-file=\"https:\/\/www.basflonmin.com\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/Portratfoto-Tilman.jpg\" data-orig-size=\"422,307\" data-comments-opened=\"0\" data-image-meta=\"{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;1569416892&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;1&quot;}\" data-image-title=\"Portr\u00e4tfoto-Tilman\" data-image-description=\"\" data-image-caption=\"\" data-large-file=\"https:\/\/www.basflonmin.com\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/Portratfoto-Tilman.jpg\" class=\" wp-image-2009 alignright\" src=\"http:\/\/wordpress-ploughbackthefruits.p51238.webspaceconfig.de\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/Portratfoto-Tilman-300x218.jpg\" alt=\"\" width=\"194\" height=\"141\" srcset=\"https:\/\/www.basflonmin.com\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/Portratfoto-Tilman-300x218.jpg 300w, https:\/\/www.basflonmin.com\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/Portratfoto-Tilman.jpg 422w\" sizes=\"auto, (max-width: 194px) 85vw, 194px\" \/>Von Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re<\/em><\/p>\n<p><strong>Zu lange konnten Unternehmen wie BASF ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten nur halbherzig nachkommen, denn Konsequenzen mussten sie nicht f\u00fcrchten. Nun treten verschiedene Initiativen f\u00fcr gesetzliche Regelung auf internationaler, europ\u00e4ischer und nationaler Ebene in entscheidende Phasen. Anhand der Haftungsfrage wird sich zeigen, ob die Wirtschaft oder die Zivilgesellschaft ihre Forderungen durchsetzen konnte.<\/strong><\/p>\n<p>Der Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft wei\u00df genau, bei welchem deutschen Bundesministerium die eigenen Interessen am besten durchgesetzt werden k\u00f6nnen. Es ist nicht \u2013 was f\u00fcr einen Au\u00dfenwirtschaftsverband nahe liegend k\u00f6nnte \u2013 das Bundesministerium f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder das Au\u00dfenministerium (AA), sondern das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Energie (BMWi). Emp\u00f6rt schrieb der Verein, bei dem auch BASF Mitglied ist, 2019 direkt an das BMWi, <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/blog\/2020\/08\/06\/lieferkettengesetz-lobbyismus-wirtschaftsministerium\/\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"nun in ver\u00f6ffentlichten Dokumenten einsehbar\"  class=\"wp-links-icon\">nun in ver\u00f6ffentlichten Dokumenten einsehbar<\/a>: \u201eDer Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft fordert die Bundesregierung auf, sich eindeutig von dem im BMZ vorliegenden Entwurf f\u00fcr ein sogenanntes Wertsch\u00f6pfungskettengesetz zu distanzieren.\u201c In seiner Reaktion lie\u00df das BMWi wissen, dass man zuversichtlich sei, eine dem \u201egemeinsamen menschenrechtlichen Anliegen als auch den Interessen der deutschen Unternehmen gerecht werdende L\u00f6sung zu finden.\u201c<\/p>\n<p><strong>Folgenlose Freiwilligkeit<\/strong><\/p>\n<p>Bisher sah die \u201egemeinsame L\u00f6sung\u201c blo\u00dfe freiwillige Ma\u00dfnahmen vor, wie deutsche Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nach Vorgaben der Vereinten Nationen (UN) nachkommen sollen. Blo\u00df keine einheitlichen, verbindlichen Regeln f\u00fcr alle. Die Folge ist bisher ein Flickenteppich an Initiativen, mal in Bezug auf einen Rohstoff, mal in Bezug auf eine Branche, mit der Unternehmen versuchen, ihr Engagement f\u00fcr Menschenrechte eher werbewirksam der \u00d6ffentlichkeit zu vermitteln, anstatt mehr Transparenz \u00fcber die Zust\u00e4nde in den eigenen Lieferketten zu schaffen.<\/p>\n<p>Mit der Kampagne \u201ePlough Back the Fruits\u201c haben wir dieses Problem anhand der Platin-Lieferkette von BASF deutlich gemacht. BASF sollte darauf hinwirken, dass die in der s\u00fcdafrikanischen Mine Marikana arbeitenden Bergleute, welche das Platin f\u00fcr die BASF-Katalysatoren gewinnen und damit die Grundlage f\u00fcr die Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsstandards f\u00fcr die Automobilindustrie sicherstellen, Zugang zu Wasser und L\u00f6hne erhalten, die ihre Existenz und die ihrer Familien sichern. Generell sollte der weltgr\u00f6\u00dfte Chemiekonzern sich darum k\u00fcmmern, dass Sozialstandards und grundlegende Menschenrechte auf Gesundheit, Arbeit oder Arbeitssicherheit gewahrt werden.<\/p>\n<p>Bisher hat BASF die Durchf\u00fchrung mehrerer externer Audits erwirkt, deren Ergebnisse nicht \u00f6ffentlich sind. Die Situation vor Ort hingegen hat sich nicht entscheidend verbessert. Immer mehr <a href=\"https:\/\/www.business-humanrights.org\/en\/beyond-social-auditing\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis\"  class=\"wp-links-icon\">Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis<\/a>, dass Audits selbst M\u00e4ngel, die zu gr\u00f6\u00dferen Katastrophen f\u00fchrten, nicht hinreichend adressiert haben. Oftmals ist die Abh\u00e4ngigkeit der Auditoren von ihren Auftraggebern ein Problem, da diese zuk\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge vergeben. Es ist klar, dass ohne flie\u00dfend Wasser und sanit\u00e4re Einrichtungen schon grundlegende Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung des Coronavirus in den Bergbau-Gemeinden S\u00fcdafrikas nicht umsetzbar sind. Ob, welche und wie Arbeits- und Sozialstandards in den BASF-Audits mit welchen Ergebnissen gepr\u00fcft werden, ist alles andere als transparent. Selbstverst\u00e4ndlich ist BASF nicht allein f\u00fcr die Situation in Marikana verantwortlich. Aber hinsichtlich der Transparenz und Wirkung der bisherigen Audits ist BASF klar in der Verantwortung, denn zu lange hat man die untragbaren Verh\u00e4ltnisse hingenommen, und BASF selbst bestreitet den eigenen Einfluss auf die Zulieferer auch jenseits von Audits nicht.<\/p>\n<p><strong>Schon bei den Berichtspflichten gescheitert<\/strong><\/p>\n<p>Wie alle anderen global agierenden Konzerne hat BASF aber eine klare Berichtspflicht gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.globalcompact.de\/wAssets\/docs\/Menschenrechte\/Publikationen\/leitprinzipien_fuer_wirtschaft_und_menschenrechte.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"dem 15. Leitprinzip der UN f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte\"  class=\"wp-links-icon\">dem 15. Leitprinzip der UN f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte<\/a>, \u201eAuswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln, zu verh\u00fcten und zu mildern sowie Rechenschaft dar\u00fcber abzulegen, wie sie diesen begegnen\u201c.<\/p>\n<p>Dass deutsche Unternehmen wie BASF diese und andere UN-Anforderungen f\u00fcr die Achtung von Menschenrechten freiwillig nicht ausreichend erf\u00fcllen, <a href=\"https:\/\/www.business-humanrights.org\/de\/kurzbewertung-deutscher-unternehmen\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"ist mehrfach belegt\"  class=\"wp-links-icon\">ist mehrfach belegt<\/a>. Die deutsche Bundesregierung wollte es aber nochmal genau wissen und lie\u00df Unternehmen erneut befragen, ob sie sich freiwillig an menschenrechtliche Standards halten w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Dieses \u201eMonitoring\u201c im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte wiederrum rief die Wirtschaftslobby wie den eingangs erw\u00e4hnten Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft auf den Plan. \u00dcber ihre Kontakte zum Wirtschaftsministerium gelang es diesen Lobbyisten zum Teil, <a href=\"https:\/\/lieferkettengesetz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Initiative-Lieferkettengesetz-Briefing-Wirtschaftslobby-gegen-Menschenrechte.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"die Kriterien abzuschw\u00e4chen\"  class=\"wp-links-icon\">die Kriterien abzuschw\u00e4chen<\/a>, ab wann ein Unternehmen die Standards einh\u00e4lt und den Test bestehen w\u00fcrde. Das erst k\u00fcrzlich vollst\u00e4ndig mitgeteilte <a href=\"https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/aussenpolitik\/themen\/aussenwirtschaft\/wirtschaft-und-menschenrechte\/ergebnisse-2-umfrage-nap\/2374446\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"Ergebnis\"  class=\"wp-links-icon\">Ergebnis<\/a> ist trotzdem ein Armutszeugnis f\u00fcr die zuvor von den Unternehmen so gepriesene Freiwilligkeit: Nur 13 bis 17 Prozent der befragten Unternehmen erf\u00fcllen die niedrigen Anforderungen des NAP vollst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Schon im aktuellen Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien darauf verst\u00e4ndigt, dass im Fall einer derart geringen Einhaltung von menschenrechtlichen Standards eine gesetzliche Regelung folgen w\u00fcrde. Dabei w\u00e4re die Bundesregierung schon damit zufrieden gewesen, wenn nur die H\u00e4lfte der Unternehmen die Anforderungen erf\u00fcllt h\u00e4tte. Um ein Gesetz, dass nun tats\u00e4chlich in Arbeit ist, zu verhindern, h\u00e4tten die Wirtschaftsverb\u00e4nde besser bei ihren Unternehmen lobbyiert als bei den Ministerien.<\/p>\n<p><strong>Haftungsfrage: Knackpunkt und Missverst\u00e4ndnis zugleich<\/strong><\/p>\n<p>Aus demokratisch-rechtsstaatlicher Perspektive ist eine gesetzliche Regelung ohnehin sinnvoll, auch wenn w\u00fcnschenswerterweise alle Unternehmen die UN-Standards einhalten w\u00fcrden: Gem\u00e4\u00df den UN-Leiprinzipien m\u00fcssen Unternehmen n\u00e4mlich nicht nur transparent berichten, sondern auch \u00fcber Verfahren verf\u00fcgen, \u201edie die Wiedergutmachung etwaiger nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen erm\u00f6glichen, die sie verursachen oder zu denen sie beitragen\u201c.<\/p>\n<p>Damit im Streitfall auch juristisch gekl\u00e4rt werden kann, ob, wann, f\u00fcr wen und wie solche Wiedergutmachungen umzusetzen sind, braucht es gesetzliche Regeln \u2013 in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat sollte dies selbstverst\u00e4ndlich sein. Schon 2018 hatte der UN-Sozialausschuss Deutschland dazu aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, damit Unternehmen auch bei Missachtung der Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dies ist der entscheidende Punkt, warum die hiesige Unternehmenslobby ein Lieferkettengesetz verhindern m\u00f6chte. So f\u00fcrchtet etwa besagter Afrika-Verein, dass Unternehmen f\u00fcr das Verhalten Dritter, sprich: von ihren Gesch\u00e4ftspartnern, verantwortlich gemacht w\u00fcrden. Ingo Kramer, Pr\u00e4sident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA), w\u00e4hnte sich gar bald <a href=\"https:\/\/www.handelsblatt.com\/politik\/deutschland\/menschenrechte-arbeitgeber-machen-front-gegen-geplantes-lieferkettengesetz\/25332602.html?ticket=ST-4243682-0FRVuqbqjuHIvOKSDsiT-ap1\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"\u201emit beiden Beinen im Gef\u00e4ngnis\u201c\"  class=\"wp-links-icon\">\u201emit beiden Beinen im Gef\u00e4ngnis\u201c<\/a>.<\/p>\n<p>Um das Missverst\u00e4ndnis gleich aus dem Weg zu r\u00e4umen: Niemand will Unternehmen f\u00fcr das Verhalten von Dritten haftbar machen. Es geht um eine zivilrechtliche Haftung f\u00fcr ein Unternehmen, das seinen <strong><em>eigenen<\/em><\/strong> menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt. Nur dann k\u00f6nnten Betroffene von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten Schadensersatz von dem Unternehmen einklagen.<\/p>\n<p>Die Wirtschaftslobby hat diesen Umstand sowohl in der \u00f6ffentlichen als auch der vertraulichen Kommunikation nie deutlich gemacht, was eigentlich nur zwei Schl\u00fcsse zul\u00e4sst: Entweder sie haben sich nicht genau mit den UN-Leitprinzipien, den Forderungen der Zivilgesellschaft oder den vorliegenden Gesetzentw\u00fcrfen auseinandergesetzt. Oder sie haben darauf gesetzt, dass dies auch niemand anderes tut und das \u201eBeide-Beine-im-Gef\u00e4ngnis\u201c-Totschlagargument jegliche ernsthafte Gesetzesinitiative im Keim ersticken w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Seit Jahren laufen auf nationaler, aber auch auf europ\u00e4ischer und internationaler Ebene Prozesse, gesetzliche Regeln zu schaffen, die neben der Haftungsfrage auch Berichtspflichten betreffen. Gro\u00dfbritannien schuf bereits 2015 mit dem Modern Slavery Act einheitliche Berichtspflichten, wie Unternehmen offenlegen m\u00fcssen, wie sie gegen Menschenhandel und Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette vorgehen. Frankreich folgte 2017 mit einem Gesetz, bei dem eine Verletzung der Sorgfaltspflichten im Schadensfall zur Haftung gegen\u00fcber Betroffenen f\u00fchren kann \u2013 allerdings nur bei Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeiter*innen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidende Phase \u2013 national wie international<\/strong><\/p>\n<p>Auch die k\u00fcrzlich bekannt gewordenen Eckpunkte f\u00fcr ein Lieferkettengesetz in Deutschland sehen eine zivilrechtliche Haftung vor. Demnach w\u00fcrden Unternehmen nur bei nachweisbaren, unangemessen Sorgfaltspflichtverletzungen f\u00fcr Sch\u00e4den haften m\u00fcssen, und dann auch nur im Fall von vorhersehbaren und vermeidbaren Menschenrechtsverletzungen. Gerichte m\u00fcssten dann entscheiden, was im Einzelfall als angemessen gelten soll. Die Initiative Lieferkettengesetz <a href=\"https:\/\/lieferkettengesetz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Initiative-Lieferkettengesetz_Auswertung-Eckpunkte.pdf\" class=\"mtli_attachment mtli_pdf\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"bef\u00fcrchtet jedoch zu Recht\"  class=\"wp-links-icon\">bef\u00fcrchtet jedoch zu Recht<\/a>, dass es f\u00fcr Gesch\u00e4digte schwer werden d\u00fcrfte, Sorgfaltspflichtverletzungen nachzuweisen. Denn nicht das angeklagte Unternehmen, sondern die Gesch\u00e4digten selbst m\u00fcssten den Beweis dazu erbringen \u2013 und die haben keinen Zugang zu unternehmensinternen Prozessen. Hier sollte die Beweislast beim Unternehmen liegen.<\/p>\n<p>Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftsverb\u00e4nde ihre Anstrengungen nun darauf konzentrieren, solche sinnvollen Regelungen bei der Haftung nicht in das Gesetz einflie\u00dfen zu lassen. L\u00e4ngst geht es nicht mehr um das Pro und Contra einer gesetzlichen Regelung, sondern um die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, damit es \u00fcberhaupt eine Wirkung auf Unternehmenshandeln haben kann. Aber auch an anderer Stelle zeigt sich Nachholbedarf: So ist keine eigenst\u00e4ndige umweltbezogene Sorgfaltspflicht vorgesehen, und Menschenrechte werden auf Verletzungswahrscheinlichkeiten reduziert, statt alle international anerkannten Menschenrechte einzubeziehen. Selbst die etablierten UN-Standards werden unterboten, da weder die Einbeziehung von Stakeholdern noch Wiedergutmachungen erw\u00e4hnt werden.<\/p>\n<p>Beim Thema der Berichtspflichten hingegen betonen die Verb\u00e4nde, aber auch immer mehr Konzerne, die Vorteile einer europ\u00e4ischen Regelung. So bef\u00fcrwortet neben Bayer oder Adidas nun auch BASF ein europ\u00e4isches Lieferkettengesetz, denn national unterschiedliche Berichtspflichten sind ihnen schon jetzt ein Dorn im Auge.<\/p>\n<p>Es ist dabei unbestritten, dass eine international einheitliche Regelung sinnvoll ist \u2013 darum bem\u00fcht sich die Zivilgesellschaft auch \u00fcber Grenzen hinweg um ein \u201e<a href=\"https:\/\/bindingtreaty.org\/\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"Binding Treaty\"  class=\"wp-links-icon\">Binding Treaty<\/a>\u201c, ein internationales Abkommen f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte, welches die UN-Leitprinzipien verbindlich machen w\u00fcrde. Dass der Prozess seit Jahren stockt, liegt auch an der Weigerung der deutschen Bundesregierung, sich unterst\u00fctzend daran zu beteiligen. Schlie\u00dflich, so die perfide Argumentation, hatte man bisher noch keinen Nachweis dar\u00fcber, dass die freiwilligen Ma\u00dfnahmen der Unternehmen nicht doch wirken.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.globalpolicy.org\/component\/content\/article\/265-policy-papers-archives\/53230-pm-treatylieferkette100820.html\"  target=\"_blank\" rel=\"external nofollow\"  title=\"Diese Ausrede kann nun nicht mehr gelten\"  class=\"wp-links-icon\">Diese Ausrede kann nun nicht mehr gelten<\/a>, denn schlie\u00dflich befindet sich die Bundesregierung nun in einem selbst initiierten Gesetzgebungsprozess. Damit kommt Deutschland auf UN-Ebene nun eine besondere Verantwortung zu, die derjenigen auf EU-Ebene durch die aktuelle Ratspr\u00e4sidentschaft in nichts nachsteht. Dies zeigt, weshalb es f\u00fcr die Zivilgesellschaft strategisch n\u00f6tig war, in den letzten Monaten alle Kr\u00e4fte auf eine nationales Lieferkettengesetz zu legen.<\/p>\n<p>Bei all dem d\u00fcrfen die politischen oder zivilgesellschaftliche Initiativen aber nie die konkreten Realit\u00e4ten in den globalen Lieferketten und die Bed\u00fcrfnisse der betroffenen Menschen aus dem Blick verlieren. Diese sollen im Mittelpunkt bleiben und nicht die Klagen gegen Unternehmen. Letztere haben leider nun selbst lange genug unter Beweis gestellt, dass es ohne verbindliche Haftungsregeln nicht geht. Dies wird wohl Klagen in der Zukunft unvermeidbar machen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Tilman Massa, Dachverband Kritische Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re Zu lange konnten Unternehmen wie BASF ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten nur halbherzig nachkommen, denn Konsequenzen mussten sie nicht f\u00fcrchten. 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